Prostitution und Menschenhandel
Das Rotlicht-Milieu hat immer wieder auch mit Vorwürfen der Zwangsprostitution, Armut und Drogen zu kämpfen. Und tatsächlich: Laut einer Statistik des Bundeskriminalamts werden jedes Jahr 500 bis 800 Menschen, in erster Linie Frauen, zum Opfer von Menschenhandel.
So hattest auch du als Freier sicher auch schon Gewissensbisse, weil du manchmal nicht weißt, ob die Freudenmädchen aus Überzeugung im vertikalen Gewerbe sind – oder gegen ihren Willen.
Wir als Freier möchten selbstverständlich wissen, ob die verführerische Frau, auf die wir uns einlassen, ihre Arbeit auch gerne macht. Doch wie unterscheidet man zwischen freiwilliger und gezwungener Prostitution?
Hinweise auf Menschenhandel und Zwangsprostitution
- Die Prostituierte führt dich zu einem verschlossenen Raum in einem versteckten Etablissement, das kein weithin sichtbares Schild hat.
- Die Frau wirkt verängstigt und eingeschüchtert. Sie scheint übermüdet zu sein und steht möglicherweise unter dem Einfluss von Drogen. Vielleicht zeigt ihre Erscheinung Spuren körperlichen und seelischen Missbrauchs wie Blutergüsse oder Prellungen.
- Im Arbeitsbereich befinden sich weitere Personen, meist Männer, die das Geld entweder direkt von dir kassieren oder es sich von der Prostituierten geben lassen.
- Die Frau wirkt verdächtig jung. Es liegt nahe, dass sie noch minderjährig ist.
- Die Dienstleistungen der Frau sind besonders billig. Zudem verhandelt sie gar nicht erst zu den einzelnen Diensten, sondern erfüllt sie stillschweigend.
- Auf die eigentlich vorgeschriebene Kondompflicht verzichtet sie ohne Weiteres. Auch sonst wirkt sie hinsichtlich der gesundheitlichen Vorkehrungen nicht informiert oder missachtet diese bewusst.
- Die Frau ist zu jeder Tageszeit für einen Termin verfügbar.
- Die Frau verfügt über keine oder unzureichende Deutschkenntnisse. Natürlich darfst du keine voreiligen Schlüsse ziehen, nur weil die Prostituierte kein Deutsch spricht. Viele Frauen aus anderen Ländern arbeiten auch freiwillig im Rotlichtgewerbe. Bestimmte Ursprungsländer können in Kombination mit den anderen Indizien jedoch darauf hindeuten, dass die Frau aus ärmlichen Verhältnissen stammt und von ihrem Zuhälter in eine Abhängigkeit gezwungen wurde. Sie hat keine andere Wahl, da sie ihre Familie zu Hause versorgen muss. Gehe hier mit Fingerspitzengefühl vor!
Maßnahmen, um die Zwangsprostitution zu bekämpfen, wirken sich nicht selten auch auf die legale Sexarbeit aus. Umso wichtiger ist es, Opfern von Menschenhandel zu helfen beziehungsweise diese Praktik überhaupt erst erkennen zu können. Vielleicht hattest auch du schon mal ein ungutes Gefühl im Umgang mit einer Prostituierten und konntest spüren, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Außerdem kannst du dich selbst strafbar machen, wenn du dich wissentlich und willentlich mit einer Zwangsprostituierten einlässt. Der Tatbestand des Strafgesetzbuchs versteht unter Zwangsprostituierten jene Frauen, die sich in einem offensichtlich schlechten körperlichen oder stark eingeschüchterten Zustand befinden. Zeigst du einen solchen Verdacht bei der Polizei an, bleibst du straffrei, ansonsten drohen dir bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.
Wie solltest du vorgehen, wenn der Verdacht auf Zwangsprostitution besteht?
Suche das Gespräch mit der Frau! Falls sie weder Deutsch noch Englisch sprechen sollte, musst du dich eben mit Händen, Füßen oder im Zweifelsfall dem Google Translator verständigen. Frage sie, wie es ihr geht, in welchem Gemütszustand sie sich befindet. Am besten kannst du natürlich mit ihr kommunizieren, wenn ihr allein seid und ihr nicht überwacht werdet.
Wundere dich nicht, wenn die Prostituierte verschlossen oder gar verärgert reagiert. Oftmals befinden sich diese Frauen in einem Abhängigkeitsverhältnis von ihrem Zuhälter und gibt sich selbst die Schuld an ihrer misslichen Lage. Das hat ihr der Zuhälter eingetrichtert, oftmals unter Anwendung von Gewalt. Zudem ist die Prostituierte möglicherweise verängstigt und fürchtet die Reaktion ihres Zuhälters.
Daher kann es durchaus vorkommen, dass dich die Frau gar nicht als Retter in der Not sieht. Versuche also, deinem Verdacht auf den Grund zu gehen, ohne dich selbst in Gefahr zu bringen. Überhaupt können geschulte Experten der Prostituierten besser Hilfe leisten als du selbst. Handle also nicht vorschnell und unternimm nichts, was gegen den Willen der Frau gehen könnte. Auch kann sie eingeschüchtert reagieren, wenn sofort ein großes Polizeiaufgebot eintrifft. Noch dazu drohen ihr dann ernsthafte Konsequenzen, wenn der Zuhälter davon erfährt.
Die richtigen Handlungsschritte
Du hast also Verdacht geschöpft, dass du Zeuge einer Zwangsprostitution geworden bist. Nun gilt es, die Polizei zu verständigen. Du kannst dich entweder an das zuständige Kommissariat für Milieukriminalität beziehungsweise organisierte Kriminalität oder spezielle Hilfsstellen wenden.
Wir verstehen natürlich, dass du dich nicht unbedingt bei der Polizei als Freier outen möchtest. Daher kannst du die genannten Stellen auch völlig anonym kontaktieren. Unter der folgenden Nummer des FIM e. V. lässt sich der Verdacht auf Menschenhandel oder Zwangsprostitution diskret und anonym anzeigen: +49 (0)177 625 4995. Oder du kannst auf Webseite melde-menschanhandel.de das Meldeformular ausfüllen.
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